Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gegenüber Unternehmen (B2B)

Stand :12.2023

 

1 Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“/Käufer“). Diese Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie sind Grundlage aller Angebote und Lieferungen der Goebel Porzellan GmbH (nachfolgend „Goebel“/“Wir“/“Uns“) und gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.2 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Verkaufsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein.

 

2 Bestellung und Auftragsannahme

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Insbesondere die Darstellung der Produkte im Goebel Händler.portal (https:\\shop.goebel.de) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit Bestandsinformation dar. Der Kunde kann Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb unverbindlich sammeln. Erst über den Bestell-Button gibt der Käufer einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Bestellungen können telefonisch, schriftlich, über unsere Mitarbeitenden im Außendienst, unsere Handelsvertretungen oder das Goebel Händler.portal aufgegeben werden.

2.4 Nach einer aufgegebenen Bestellung schicken wir dem Kunden eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu. Diese automatische Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

2.5 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.6 Vertragssprache ist deutsch.

 

3 Preise und Zahlung

3.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Das gleiche gilt für Steuersätze und Umrechnungskurse.

3.2 Wünscht der Käufer einen Versendungskauf (dazu Ziff. 4.1) trägt er die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Ebenfalls ist eine vom Käufer gewünschte Sonderverpackung, Etikettierung oder Palettierung gesondert nach Aufwand zu vergüten.

3.3 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

3.4 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder, insbesondere bei Bestellungen nach Übersee, gegen ein unwiderrufliches Akkreditiv durchzuführen. In diesen Fällen gewähren wir 3% Vorauszahlungsskonto. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

3.5 Mit Ablauf vorstehender bzw. vereinbarter Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor (§288 BGB).

3.6 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

3.7 Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

4 Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Eventuelle Mehrkosten, die beispielsweise durch die Auswahl eines abweichenden Frachtführers entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem in Rechnung gestellt.

4.2 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart und diese als verbindlich gekennzeichnet wurde. Insbesondere stellen Angaben zu voraussichtlichen Lieferterminen in Rückstandslisten oder im Goebel Händler.portal (https:\\shop.goebel.de) keine verbindliche Bestätigung des Liefertermins dar.

4.3 Feste Anlieferzeiten bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

4.4 Wir sind dann zu Teillieferungen berechtigt, wenn

a) die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

c) dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Anlieferungsverzögerungen der Vorlieferanten, sonstigen Störungen in der Lieferkette, Rohstoffknappheit, Streik, rechtmäßige Aussperrung und höhere Gewalt wie etwa Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Angriffe, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Verbote/Untersagungen, Handelsblockaden, Embargos, Rohstoffmangel, fehlende Transportmöglichkeiten etc.) nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

4.6 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

 

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Goebel behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

6.3 Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

6.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

 

7 Gewährleistung und Verjährung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 444, 445b BGB).

7.2 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Bei offenen Transportschäden hat der Käufer die Annahme der Sendung zu verweigern oder bei Paketannahme gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.3 Für Transportbruch wird nur dann Ersatz geleistet, wenn eine allgemeine Bruchversicherung mit uns abgeschlossen ist.

7.4 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

7.5 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Käufer, unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.7 Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

7.8 Mangelfreie Rücksendungen von Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und frachtfrei angenommen. Für diesen Fall trägt der Käufer die Transportgefahr bis zur Übergabe der Ware an uns.

 

8 Sonstige Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

9 Urheber- und Nutzungsrecht

9.1 Sofern Markenlogos, Inhalte, Informationen und Bilder in Publikationen der Goebel Porzellan GmbH (z. B. Kataloge, Internetseiten, Onlineshops etc.) marken- oder urheberrechtlich geschützt sind, ist die Verwendung und Verwertung ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits gestattet. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichen Verwendungszwecken an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.

9.2 Nicht dekorierte Waren sowie Artikel der Marke "Kaiser Porzellan" dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malerei oder andere Verfahren zu kommerziellen Zwecken mit Dekorationen versehen werden.

 

10 Sonderprojekte

10.1 Anfallende Entwicklungskosten für Sonderprojekte werden separat in Rechnung gestellt und sind nicht in den Artikelpreisen enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Entwicklungskosten sind grundsätzlich im Voraus zu begleichen. Falls das Sonderprojekt nach Abschluss der Entwicklung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht realisiert wird, sind die entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig, weder vollständig noch teilweise. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

 

10.2 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen unseren Entwürfen im Zusammenhang mit Sonderprojekten vor, sowie an dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben.

10.3 Bei Sonderprojekten oder individuellen Fertigungsaufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % zulässig. Eine solche Abweichung der Bestellmenge ist branchenüblich und gilt als vertragsmäßige Erfüllung. In diesem Fall schuldet der Kunde den Kaufpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht.

 

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bad Staffelstein. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

12 Wettbewerbsbeschränkungen

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, Markenartikel der Goebel Porzellan GmbH und deren Vertriebsmarken ausschließlich im Land seines Firmensitzes zu verkaufen. Die gewerbliche Belieferung von in- oder ausländischen Wiederverkäufern ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf den Distanzhandel über alle verfügbaren Kanäle, darunter Onlinehandel, Katalogversand, Teleshopping und ähnliche Plattformen.

12.2 Etwaige Vertriebsbeschränkungen für bestimmte Produkte, Vertriebswege und/oder Regionen aufgrund von Rechten Dritter, wie beispielsweise Lizenzgebern, sind vom Kunden uneingeschränkt zu respektieren.

 

13 Anwendbares Recht

13.1 Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

13.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

14 Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.goebel.de.